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Kontakt

> ANFAHRTSBESCHREIBUNG <

Allgemeiner Kontakt 

EnergieSüdwest Netz GmbH
Industriestraße 18
76829 Landau

Tel.: 06341  289-0
Fax: 06341  289-179
Mail: info@esw-netz.de

Technisches Büro 

Hausanschlüsse, Zähler, Photovoltaik,
KWK und weitere technische Belange

Fax: 06341 289-247
Mail: technisches.buero@esw-netz.de

 

Installateurverzeichnis 

Hr. Rainer Berlinghof
Tel.: 06341  289-202
Mail: r.berlinghof@esw-netz.de

 

Netzdokumentation 

Planauskunft
Tel.: 06341  289-205
Mail: netzdokumentation@esw-netz.de

Informationssicherheit

Hr. Thomas Gallion
Tel.: 06341  289-3272
Mail: t.gallion@esw-netz.de

 

 

Kundenservice

Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen den Strom-, Gas-, Wasser- und/oder Wärmeversorgungsleitungen der EnergieSüdwest Netz GmbH in der Straße oder im Gehweg zu der Gebäudeinstallation im Anwesen des Kunden.

Neuanschluss

Sie bauen ein Haus und suchen Informationen zu Ihrem Neuanschluss? Alle Informationen über Vorraussetzungen und den genauen Ablauf finden Sie in unserer Information für Bauherren.

Um Neuanschlüsse zu beantragen füllen Sie bitte das Datenblatt zur Angebotserstellung aus und senden es an die EnergieSüdwest Netz GmbH.

Haben Sie fragen zu den Kosten? Im Preisblatt Netze/Anlagen erfahren Sie mehr.

Wie beantragen Sie Ihren Netzanschluss?

  1. Führen Sie so früh wie möglich ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern unseres Technischen Büros z.B. bezüglich der optimalen Leitungslage für Ihre Anschlüsse sowie der Lage des Hausanschlussraums.
  2. Füllen Sie das „Datenblatt zur Angebotserstellung„ aus und senden Sie es zusammen mit einem amtlichen Lageplan (Maßstab 1:1000) und einem Keller- oder Erdgeschossgrundrissplan (Maßstab 1:100) mit gekennzeichnetem Hausanschlussraum /-nische/- wand an die EnerigeSüdwest Netz GmbH.
  3. Nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben und ggf. eine Vor-Ort-Besichtigung stattgefunden hat, erhalten Sie für die gewünschten Anschlüsse die entsprechenden Kostenvoranschläge in Form eines Netzanschlussauftrages.
  4. Um den Auftrag zu erteilen, senden Sie uns den Netzanschlussauftrag bitte unterschrieben zurück.
  5. Der weitere Ablauf zur Erstellung der Hausanschlüsse erfolgt in Absprache mit den Mitarbeitern des Technischen Büros.

Bitte beachten:

  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Versorgung mit Bauwasser bzw. Baustrom bei uns.
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Trinkwasser-, Erdgas-, Strom-, Wärmelieferverträge.

Ihre Netzanschluss-Checkliste in Kurzform

  • Anruf oder Beratungstermin beim Technischen Büro wahrgenommen?
  • Datenblatt zur Angebotserstellung ausgefüllt und abgegeben?
  • Grundriss- und Lageplan beigefügt?
  • Treffen vor Ort zur Klärung des Netzanschlusses wahrgenommen?
  • Netzanschlussauftrag erteilt?
  • Ausführungstermin frühzeitig abgestimmt?

Provisorischer Anschluss

Sie bauen ein Haus oder planen eine Veranstaltung, Messe, Feier etc. im öffentlichen Raum und benötigen für eine Übergangszeit eine provisorische Strom- und/oder Wasserversorgung? Dann sind Sie hier richtig. Auf den Unterseiten finden Sie alle benötigten Unterlagen für Ihren Bauwasser-/Baustrom- oder Schaustelleranschluss.

Antrag Bauwasser:

Zum Downloaden einfach pdf hier klicken.

Antrag Baustrom:

Zum Downloaden einfach pdf hier klicken.

Antrag Schaustelleranschluss:

Zum Downloaden einfach pdf hier klicken.

Zähler Ein-/ Ausbau (Fertigstellungsanzeigen)

Einbau Zähler & Fertigstellungsanzeige

Zur Inbetriebsetzung der Gebäudeinstallation benötigt die EnergieSüdwest Netz GmbH die Fertigstellungsanzeige eines im Installateurverzeichnis eingetragenen Installateurs. Danach kann der Zähler durch die EnergieSüdwest Netz GmbH eingebaut werden.

Zum Downloaden einfach auf die Fertigstellungsanzeige klicken:

Bitte beachten Sie, dass das Abgassystem Ihrer Heizungsanlage von einem Schornsteinfegermeister geprüft werden muss.

 

Antrag zur Zählerdemontage

Zum Downloaden einfach pdf hier klicken.

 

Antrag zur Reduzierung der Wasserzählergröße

Zum Downloaden einfach pdf hier klicken.

Netzabtrennung

Netzabtrennung

Ein Gebäude wird abgerissen? Bitte informieren Sie uns frühzeitig,  damit wir die notwendigen Schritte bezüglich des Rückbaus der Strom-, Wasser-, Gas-, oder Wärmeversorgungsleitungen einleiten können.

Geräte/Verbrauchseinrichtungen

Bestimmte Geräte und Verbraucher müssen beim Netzbetreiber angemeldet bzw. vom Netzbetreiber zur Genehmigung freigegeben werden. Entsprechende Informationen finden Sie in der TAB 2023.

Geräte und Maschinen >75A sind mittels ausgefülltem Formular B.1 der VDE-AR-N 4100 in Bezug auf dessen Netzverträglichkeit zu beurteilen.

 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Die Energiewende schreitet weiter voran und damit die Nutzung erneuerbarer Energien und auch der steigende Zubau von Ladeinfrastruktur für E-Autos. Das erfordert eine neue innovative Nutzung der Stromnetze, um das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sicherzustellen. Daher dürfen steuerbare Anlagen bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes nach §14a EnWG gedimmt werden. Im Gegenzug profitieren Kunden mit steuerbaren Anlagen von reduzierten Netzentgelten, wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können vom Netzbetreiber ferngesteuert werden, um das Netz optimal auszulasten.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)

ausgenommen

Nicht-öffentliche Ladepunkte

ausgenommen sind ebenfalls Ladepunkte nach StVO §35 Abs.1 u 5a

Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen

Anlagen für Prozesswärme oder kritische Infrastruktur

Kühlanlagen

Anlagen für kritische Infrastruktur

Speicher (Bezug)

Die Anmelde- bzw. Genehmigungspflicht der Verbraucher oder Geräte gilt unabhängig von dessen Steuerung.

 

Die Grundlage für die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen ist §14a EnWG. Ab 01.01.2024 besteht laut Gesetz eine Teilnahmeverpflichtung. Der erste Schritt ist der Einbau eines intelligenten Messsystems.

Der Betreiber wählt zwischen technischen Umsetzungsoptionen:

a) über EMS (Energie-Management-System)

b) über Direktansteuerung

 

Netzentgelte werden von jedem Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms durch ihre Netze („Netznutzung“) erhoben. Bei Haushaltskunden sind die Netzentgelte in der Regel in den Strompreis des jeweiligen Lieferanten integriert. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt dann zwischen Netzbetreiber und Lieferant.

Den Betreibern stehen Wahloptionen zur Netzentgeltreduktion zur Verfügung:

  • Pauschale Netzentgeltreduktion – Modul 1 (Grundmodul)
    jährl. Reduzierung + netzbetreiberindividuelle Stabilitätsprämie
    Arbeitspreis €/kWh ● Ꞡ Jahresverbrauch 3750kWh/a ● Stabilitätsfaktor 0,2
  • Prozentuale Netzentgeltreduktion – Modul 2
    reduzierter Arbeitspreis max. 40% des Arbeitspreis
  • Ab 2025 – zeitvariables Netzentgelt (Modul 3)

 

Weitergehende Informationen finden Sie auf unserem Preisblatt Messstellenbetrieb.

 

Anmeldeformular steuerbare Verbrauchseinrichtungen:

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an: tb@esw-netz.de 

Allgemeine Informationen zur Inneninstallation

Haben Sie Fragen zur Inneninstallation? Dann sind Ihre Ansprechpartner alle ins Installateurverzeichnis eingetragenen Installateure.

Strom
Die Installation muss gemäß der Vorschriften der DIN (VDE) entsprechen. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrem Installateur.

Erdgas
Weitere Informationen zu Ihrer Erdgas-Inneninstallation finden Sie auf:
Gasinstallation – TRGI

Wasser
Allgemeine Informationen zu Ihrer Trinkwasser-Inneninstallation finden Sie auf:
twin – Informationen des DVGW zur Trinkwasser Installation.

 

Allgemeine Netzbedingungen (Technische Richtlinien)

Netztransparenz

Zur Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber gelangen Sie hier.

Strom

Technische Bedingungen für den Netzanschluss

Technische Mindestanforderungen an Trafostationen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Gas

Wasser

Wärme