Sonder-Anschlüsse
Netzanschluss § 19 EnWG
Gemäß § 19 EnWG (2) sind Netzbetreiber verpflichtet, technische Mindestanforderungen für den Anschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an ihr Netz zu veröffentlichen.
Grundsätzlich gelten die Anforderungen der G 2000 „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze„.
Das Arbeitsblatt kann unter folgender URL eingesehen werden:
http://www.dvgw.de/gas/netze-und-anlagen/interoperabilitaet-netzzugang/
Darüber hinausgehend können weitere Anforderungen im konkreten Bedarfsfall notwendig sein. Dies muss mit dem Netzbetreiber vor Planung der Anlagen abgestimmt werden.
Für Biogasanlagen gelten die folgenden Mindestanforderungen
( Technische Mindesanforderungen Erdgas).