Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen den Strom-, Gas-, Wasser- und/oder Wärmeversorgungsleitungen der EnergieSüdwest Netz GmbH in der Straße oder im Gehweg zu der Gebäudeinstallation im Anwesen des Kunden.
Neuanschluss
Sie bauen ein Haus und suchen Informationen zu Ihrem Neuanschluss? Alle Informationen über Vorraussetzungen und den genauen Ablauf finden Sie in unserer Information für Bauherren.
Um Neuanschlüsse zu beantragen, nutzen Sie unser Netzanschlussportal:
>>Link zum Netzanschlussportal<<
Haben Sie fragen zu den Kosten? Im Preisblatt Netze/Anlagen erfahren Sie mehr.
Bitte beachten:
|
Provisorischer Anschluss
Sie bauen ein Haus oder planen eine Veranstaltung, Messe, Feier etc. im öffentlichen Raum und benötigen für eine Übergangszeit eine provisorische Strom- und/oder Wasserversorgung? Dann sind Sie hier richtig. Auf den Unterseiten finden Sie alle benötigten Unterlagen für Ihren Bauwasser-/Baustrom- oder Schaustelleranschluss.
Antrag Bauwasser:
Zum Downloaden einfach hier klicken.
Antrag Baustrom:
Zum Downloaden einfach hier klicken.
Antrag Schaustelleranschluss:
Zum Downloaden einfach hier klicken.
Zähler Ein-/ Ausbau (Fertigstellungsanzeigen)
Einbau Zähler & Fertigstellungsanzeige
Zur Inbetriebsetzung der Gebäudeinstallation benötigt die EnergieSüdwest Netz GmbH die Fertigstellungsanzeige eines im Installateurverzeichnis eingetragenen Installateurs. Danach kann der Zähler durch die EnergieSüdwest Netz GmbH eingebaut werden.
Zum Downloaden einfach auf die Fertigstellungsanzeige klicken:
Bitte beachten Sie, dass das Abgassystem Ihrer Heizungsanlage von einem Schornsteinfegermeister geprüft werden muss.
Antrag zur Zählerdemontage
Zum Downloaden einfach hier klicken.
Antrag zur Reduzierung der Wasserzählergröße
Zum Downloaden einfach hier klicken.
Netzabtrennung
Netzabtrennung
Ein Gebäude wird abgerissen? Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir die notwendigen Schritte bezüglich des Rückbaus der Strom-, Wasser-, Gas-, oder Wärmeversorgungsleitungen einleiten können.
Geräte/Verbrauchseinrichtungen
Bestimmte Geräte und Verbraucher müssen beim Netzbetreiber angemeldet bzw. vom Netzbetreiber zur Genehmigung freigegeben werden. Entsprechende Informationen finden Sie in der TAB 2023.
Geräte und Maschinen >75A sind mittels ausgefülltem Formular B.1 der VDE-AR-N 4100 in Bezug auf dessen Netzverträglichkeit zu beurteilen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Die Energiewende schreitet weiter voran und damit die Nutzung erneuerbarer Energien und auch der steigende Zubau von Ladeinfrastruktur für E-Autos. Das erfordert eine neue innovative Nutzung der Stromnetze, um das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sicherzustellen. Daher dürfen steuerbare Anlagen bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes nach §14a EnWG gedimmt werden. Im Gegenzug profitieren Kunden mit steuerbaren Anlagen von reduzierten Netzentgelten, wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können vom Netzbetreiber ferngesteuert werden, um das Netz optimal auszulasten.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) |
ausgenommen |
Nicht-öffentliche Ladepunkte |
ausgenommen sind ebenfalls Ladepunkte nach StVO §35 Abs.1 u 5a |
Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen |
Anlagen für Prozesswärme oder kritische Infrastruktur |
Kühlanlagen |
Anlagen für kritische Infrastruktur |
Speicher (Bezug) |
– |
Die Anmelde- bzw. Genehmigungspflicht der Verbraucher oder Geräte gilt unabhängig von dessen Steuerung.
Die Grundlage für die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen ist §14a EnWG. Ab 01.01.2024 besteht laut Gesetz eine Teilnahmeverpflichtung. Der erste Schritt ist der Einbau eines intelligenten Messsystems.
Der Betreiber wählt zwischen technischen Umsetzungsoptionen:
a) über EMS (Energie-Management-System)
b) über Direktansteuerung
Netzentgelte werden von jedem Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms durch ihre Netze („Netznutzung“) erhoben. Bei Haushaltskunden sind die Netzentgelte in der Regel in den Strompreis des jeweiligen Lieferanten integriert. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt dann zwischen Netzbetreiber und Lieferant.
Den Betreibern stehen Wahloptionen zur Netzentgeltreduktion zur Verfügung:
- Pauschale Netzentgeltreduktion – Modul 1 (Grundmodul)
jährl. Reduzierung + netzbetreiberindividuelle Stabilitätsprämie
Arbeitspreis €/kWh ● Ꞡ Jahresverbrauch 3750kWh/a ● Stabilitätsfaktor 0,2
- Prozentuale Netzentgeltreduktion – Modul 2
reduzierter Arbeitspreis max. 40% des Arbeitspreis
- Ab 2025 – zeitvariables Netzentgelt (Modul 3)
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserem Preisblatt Messstellenbetrieb.
Anmeldeformular steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an: tb@esw-netz.de
Allgemeine Informationen zur Inneninstallation
Haben Sie Fragen zur Inneninstallation? Dann sind Ihre Ansprechpartner alle ins Installateurverzeichnis eingetragenen Installateure.
Strom |
Erdgas |
Wasser |
Allgemeine Netzbedingungen (Technische Richtlinien)
Netztransparenz
Zur Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber gelangen Sie hier.
Strom
Technische Bedingungen für den Netzanschluss
- Technische Anschlussbedingungen TAB 2023
- Technische Anschlussregel für die Niederspannung
- Technische Anschlussregel für die Mittelspannung
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Technische Mindestanforderungen an Trafostationen
- Mindestanforderungen an Trafostationen ≤ 1.250 kVA
- Mindestanforderungen an Trafostationen > 1.250 kVA
Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
Gas |
Wasser
Wärme |