Der Begriff Netzeinspeisung bezeichnet im weiteren Sinne die Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz der EnergieSüdwest Netz GmbH durch Stromerzeugungsanlagen.
Im privaten Bereich kommen hier im wesentlichen Photovoltaikanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit EEG-Förderung sowie Windkraftanlagen in Betracht.
Was Sie dabei beachten müssen erfahren Sie hier:
Photovoltaikanlage nach dem EEG
Wie beantragen Sie Ihre Photovoltaikanlage
- Füllen Sie das
Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlage aus und senden es an die EnergieSüdwest Netz GmbH.
- Nach Eingang des Datenerfassungsblatts prüfen wir die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage und bestätigen Ihnen diese bei Netzverträglichkeit schriftlich.
- Nach Erhalt der Bestätigung haben Sie sechs Monate Zeit, Ihre Anlage zu erstellen. Sollten nach sechs Monaten die Fertigstellung nicht erfolgt sein, ist ein erneuter Antrag auf Netzverträglichkeit notwendig.
- Nach Fertigstellung der Anlage senden Sie uns alle in der
Checkliste aufgeführten Unterlagen Ihrer Anlage zu. Ohne Verfügungstellung dieser Unterlagen kann die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.
- Ab einer Leistung von 10 kWp benötigt Ihre Photovoltaikanlage einen Tonrundsteuerempfänger (TRE). Dieser ist zur Leistungsreduzierung gesetzlich vorgeschrieben. Wir benötigen dazu von Ihrer Seite die
Kostenübernahmeerklärung. Für die Installation des TRE finden Sie hier den
Installationshinweis.
- Wenn alle Unterlagen einschließlich der ausgefüllten Fertigstellungsanzeige bei uns vorliegen, wird die Anlage durch uns in Betrieb genommen.
Wichtige Hinweise: Weitere Informationen zu Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Bei weiteren Fragen zum Bau der Anlage oder zur aktuellen Vergütung steht Ihnen unser Technisches Büro gerne zur Verfügung. |
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage nach KWKG
Wie beantragen Sie Ihre KWK-Anlage
- Füllen Sie das
Datenerfassungsblatt Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) aus und senden es an die EnergieSüdwest Netz GmbH (Wichtig: Bitte wählen Sie zwischen der Option Förderung für 10 Jahre oder 30.000 Vollbenutzungsstunden).
- Nach Eingang des Datenerfassungsblatts prüfen wir die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage und bestätigen Ihnen diese bei Netzverträglichkeit schriftlich.
- Nach Erhalt der Bestätigung haben Sie sechs Monate Zeit, Ihre Anlage zu erstellen. Sollten nach sechs Monaten die Fertigstellung nicht erfolgt sein, ist ein erneuter Antrag auf Netzverträglichkeit notwendig.
- Danach senden wir Ihnen den Einspeiseverträge zu. Bei dem Einspeisevertrag sind einige Angaben wie z.B. das Inbetriebnahmedatum und die Zählpunktbezeichnung nicht auszufüllen. Diese werden im nachhinein nach Fertigstellung von uns ergänzt. Bitte senden Sie die Verträge unterschrieben an die EnergieSüdwest Netz GmbH zurück.
- Nach Fertigstellung der Anlage senden Sie uns alle in der
Checkliste aufgeführten Unterlagen Ihrer Anlage zu. Ohne Verfügungstellung dieser Unterlagen kann die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.
- Wenn alle Unterlagen einschließlich der ausgefüllten Fertigstellungsanzeige bei uns vorliegen, wird die Anlage durch uns in Betrieb genommen.
Wichtige Hinweise: Genauere Informationen zu Ihrer KWK-Anlage finden Sie im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Bei weiteren Fragen zum Bau der Anlage oder der aktuellen Vergütung steht Ihnen unser Technisches Büro gerne zur Verfügung. |
Stromspeicher
Sollten Sie einen Stromspeicher betreiben, bitten wir Sie, uns das nachfolgende Datenblatt ausgefüllt zukommen zu lassen.
Datenblatt Stromspeicher |