Netzentgelte
Preisblatt MsbG ab 01.07.2020
Preisblatt MsbG ab 01.01.2020
Preisblatt MsbG ab 01.11.2019
Preisblatt ab 01.01.2019
Preisblatt ab 01.01.2020
Preisblatt ab 01.01.2021
Referenzpreisblatt
Individuelle Netzentgelte sind zur Zeit nicht genehmigt.
Musterverträge
Netznutzungsvertrag-/Lieferantenrahmenvertrag
Abrechnungsvereinbarung
Vertrag BK6-17-168 (PDF)
Anlage b – Kommunikationsdatenblatt (Excel)
Anlage d – Sperrauftrag (Excel)
Hochlastzeitfenster
Grund- & Ersatzversorgung
Grundversorgung
Gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten Kalenderjahre festzustellen.
Der Grundversorger im Netzgebiet der EnergieSüdwest Netz GmbH wurde zum 1. Juli 2018 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 übernimmt die EnergieSüdwest AG, Industriestraße 18, 76829 Landau in der Pfalz.
Ersatzversorgung
Kunden in der Ersatzversorgung werden nach den allgemeinen Tarifen des Grundversorgers mit Strom beliefert.
Netzengpässe
Engpässe sind zur Zeit keine vorhanden.