Mittelspannungsanschlüsse
Das Netzanschlussverhältnis besteht zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Für Netzanschlussverhältnisse außerhalb des Geltungsbereiches der NAV gilt folgender Vertrag:
Netzanschlussvertrag (Mittelspannung)
- Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag
- Anlage 2 zum Netzanschlussvertrag
- Allgemeine Netzbedingungen (Technische Richtlinien)